Von den Grundrechten ...

Beschwerde gegen Urner Covid-19-Reglement 

Das Aktionsbündnis, das am 10.4.2021 in Altdorf eine Demo mit einigen tausend Besuchern organisieren wollte, hat wie bereits angekündigt, eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Die Behörden untersagten die Kundgebung, und einen Tag später verbot die Urner Regierung politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen mit mehr als 300 Teilnehmern per Verordnung. Das sei widerrechtlich, sagt der Rechtsvertreter Artur Terekhov. Es handle sich um eine unzulässige Einschränkung elementarer politischer Grundrechte.

Das Aktionsbündnis sieht in der Urner Regelung einen Verstoss gegen den Vorrang des Bundesrechts. Die bundesrätliche Verordnung gestatte den Kantonen zusätzliche Einschränkungen nur, wenn dadurch die politischen Rechte gewährleistet bleiben. Die pauschale Teilnehmerzahlbeschränkung schränke die verfassungsmässige Meinungs- und Versammlungsfreiheit zudem in unverhältnismässiger Weise ein.

Der Entscheid der Urner Regierung sei zudem ein klarer Verstoss gegen verfassungsrechtlich garantierte politische Rechte, die die freie Meinungsbildung schützen. Das Aktionsbündnis hofft nun, dass das Bundesgericht der Beschwerde eine aufschiebende Wirkung gewährt. «Kundgebungen im Vorfeld der Covid-19-Gesetz-Abstimmung dürfen keiner Zensur zum Opfer fallen», heisst es in der Medienmitteilung. Das Verbot von politischen Kundgebungen sei der Anfang vom Ende der Demokratie. Ausserdem gebe es bis heute keinen Nachweis darüber, dass es im Freien zu einer Gefährdung durch Ansteckungen komme. Weder der Sühudi-Umzug in Einsiedeln noch die jüngsten Kundgebungen in Liestal oder Chur hätten zu mehr Erkrankungen geführt.

Die Kundgebung in Altdorf ist die Auftaktveranstaltung zu einer Kampagne zum Referendum über das Covid-19-Gesetz am 13. Juni. «Mit dem Verbot werden wir daran gehindert, unsere Argumente einer grösseren Öffentlichkeit zu präsentieren», heisst es in der Mitteilung. «Und dem Souverän wird die Möglichkeit genommen, sich frei eine Meinung zu bilden.» Das Verbot sei eine massive Einflussnahme auf den Ausgang der Volksabstimmung und stelle eine Verletzung des Artikels 34 der Bundesverfassung dar ..... (Auszug aus dem Ticker der 20min Corona Berichterstattung)


Kundgebungen sind nur erlaubt, wenn Masken getragen werden und Abstände eingehalten werden. Punkt ! Man hats gesehen ... in #NoLiesthal !